Wir verwenden Cookies Cookie Details
zurück

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Harz-Workshop

Veranstalter:

Carina Conrad Photographie
Carina Allers
Siedelhof 8
27474 Cuxhaven
T. 04721 5917280
post@carinaconrad.de


1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Workshop-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinen Vertragspartnern, nachstehend “Teilnehmer” genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Veranstalter absenden.



2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Workshops an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von den Veranstaltern unter anderem in der Whatsapp-Gruppe der Teilnehmer, auf der Internetpräsenz und von sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages / Aufgabenbezeichnung:

Beschreibung des Vertragsinhalts:

3 Tage Intensiv-Workshop (12. – 15.05.2025)
3 Übernachtungen im Ferienhaus im Waldquartier "Harzverbunden"
Vorträge zu den Themen Storytelling, Stilfindung, Videografie, Social Media, Mindset, Markenaufbau
2 Portfolioshootings im Harz
Vollverpflegung


3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt nach Zahlungseingang der vereinbarten Teilnahmegebühr zustande.

3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen einen Teilnehmerersatz für gegenstandslos erklärt werden.

3.4 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.5 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

3.6 Zusätzlich erstattet der Veranstalter pauschal den Buchungsaufwand des Teilnehmers, sofern dieser von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht.

3.7 Wird die Veranstaltung aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 gesetzlich verboten, dann wird diese auf einen Ersatztermin verschoben. Der Teilnehmer hat keine Ersatzansprüche, solange die Leistung tatsächlich nachgeholt wird. Bietet der Veranstalter keinen Ersatztermin an, bzw. ist es dem Teilnehmer nicht möglich am Ersatztermin teilzunehmen, dann erhält der Teilnehmer die Teilnahmegebühr zurück.



4. Vertragsdauer und Zahlung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preisübersicht des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Der Teilnehmer kommt per Banküberweisung seiner Zahlungspflicht nach.     

4.3 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

4.4 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inkl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.



5. Widerruf und Kündigung

5.1 Der Teilnehmer kann innerhalb von 2 Wochen nach Buchung des Workshops einen Widerruf einlegen und von der Veranstaltung zurücktreten. Der Widerruf erfolgt ausschließlich schriftlich an folgende Mailadresse: post@carinaconrad.de

Der Widerruf kann formfrei mit dem Betreff „Widerruf“ unter Angabe des Teilnehmernamens, der Adresse und des Geburtsdatums erfolgen.

5.2 Nach der 2 Wochen-Widerrufsfrist kann der Teilnehmer jederzeit von der Veranstaltung zurücktreten. Der Teilnehmer erhält die Workshopgebühr zurück, sofern er einen Teilnehmerersatz liefern kann. Sofern es dem Veranstalter möglich ist, kann er bei der Suche nach Teilnehmerersatz unterstützen. 

5.3 Bei Absage des Workshops durch den Teilnehmer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.  



6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.2 Der Workshopleiter / Coach / Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3 Vor der Veranstaltung muss der Trainer / Coach / Workshopleiter der Veranstalter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.4 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

6.5 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

6.7 Die An- und Abreise wird vom Teilnehmer selbst organisiert und erfolgt auf eigene Kosten. Jeder Teilnehmer hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden. Für Sach- und Personenschäden während des Workshops oder bei An- und Abreise haftet der Teilnehmer selbst.


7. Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers / Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.


8. Haftung

8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haften der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


9. Nutzungsrechte der Bilder

Die Teilnehmer dürfen die entstandenen Bilder ausschließlich unter Angabe aller mitwirkenden Dienstleister und der klar ersichtlichen Verlinkung des Veranstalters als Referenzaufnahmen verwenden.

Bei Nutzung der Bilder auf Webseiten müssen, neben der Nennung aller Dienstleister, folgende Verlinkungen gesetzt werden:

www.wildstories.de
www.carinaconrad.de

Bei Nutzung der Bilder in den Social Media-Kanälen müssen, neben der Verlinkung aller Dienstleister, folgende Verlinkungen gesetzt werden:

@carinaconradphoto
@wildstories.de



10. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

10.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
10.3 Der Wohnsitz des Auftragnehmers ist Gerichtsstand.
10.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
10.5 Diese AGBs sind ab dem 26.10.2024 gültig.



Cuxhaven, 26.10.2024, Carina Allers